Folgendes ist bei allen Baumaßnahmen zu beachten: Sobald in das Berliner Stadtgrün eingegriffen wird, also Sträucher, Gehölz und Wiesen verschwinden bzw. Flächen versiegelt werden, müssen im begrenzten Stadtgebiet ökologische Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Neupflanzungen oder Entsiegelungen erfolgen. Ansonsten wird keine Baugenehmigung, besonders im planungsrechtlichen Außenbereich nach §35, erteilt. Vor dieser Herausforderung steht berlinweit nicht nur die BIM, sondern alle bauenden, landeseigenen Unternehmen. Grund genug für die Kolleg:innen aus unserem Portfoliomanagement nach geeigneten Flächen zu suchen, die wir zum Ausgleich nutzen können.
BIM schafft ökologische Ausgleichsflächen für Berlin
Folgendes ist bei allen Baumaßnahmen zu beachten: Sobald in das Berliner Stadtgrün eingegriffen wird, also Sträucher, Gehölz und Wiesen verschwinden bzw. Flächen versiegelt werden, müssen im begrenzten Stadtgebiet ökologische Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Neupflanzungen oder Entsiegelungen erfolgen. Ansonsten wird keine Baugenehmigung erteilt. Vor dieser Herausforderung steht berlinweit nicht nur die BIM, sondern alle bauenden, landeseigenen Unternehmen. Grund genug für die Kolleg:innen aus unserem Portfoliomanagement nach geeigneten Flächen zu suchen, die wir zum Ausgleich nutzen können.
Mit dem Gelände der ehemaligen Bezirksgärtnerei im Diedersdorfer Weg 5-11 in Tempelhof-Schöneberg konnte bereits 2021 unser erstes, sogenanntes naturschutzrechtliches Ökokonto identifiziert werden. Anfang 2022 starteten die vorbereitenden Renaturierungsmaßnahmen. Geplant ist, dass ab 2023 die ersten Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden.
Am Diedersdorfer Weg wird zukünftig aber nicht nur direkt kompensiert, sondern gleichzeitig ein Guthaben für zukünftige Projekte aufgebaut. Das nun entstehende ökologische Guthaben soll zum überwiegenden Teil unseren BIM-Projekten vorbehalten sein. Wir wollen damit verhindern, dass die oft langwierige Suche nach Ausgleichsflächen im verdichteten Berlin zu Verzögerungen im Planungs- und Bauvorhaben führt, wie es derzeit allein bei acht Neubauten für die Freiwillige Feuerwehr der Fall ist.
Der Bereich des Ökokontos wird etwa 44.000 m² der 75.000 m² großen Fläche der früheren Bezirksgärtnerei einnehmen. Nach dem Abriss der acht Gewächshäuser, diverser Massivbauten und der Entsiegelung des Bodens wird aktuell das Areal renaturiert und in verschiedene Biotop-Typen aufgeteilt: Es werden u.a. Trockenrasen, Frischwiesen und Gehölze angelegt. Die Währung bzw. Maßeinheit eines Ökokontos nennt sich Wertpunkt. Je größer der Eingriff in die Natur, desto mehr Wertpunkte müssen von dem Konto abgebucht werden. Das Werteguthaben des Ökokontos wird durch vorgelagerte Maßnahmen aufgebaut. Berechnet werden die Wertpunkte von Gutachterbüros anhand des Berliner Leitfadens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen entsteht ein Anspruch, diese als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzulösen. Dieser Anspruch ist handelbar, kann also auch von Dritten erworben werden. Das Ökokonto umfasst ca. 1.600 Wertpunkte. Über die Vergabe der Ausgleichsflächen entscheidet allein die BIM.
Auf dem Grundstück, aber außerhalb des Ökokontos, ist zudem die Ansiedlung einer Kita mit Fokus auf Umwelt und Natur als Nutzungsmöglichkeit für das einzig verbleibende Gebäude angedacht. Zudem soll es auf Teilen des umzäunten Geländes sowie auf einem weiteren Grundstück Platz für Bildungsangebote des Bezirks und des derzeitigen Mieters Naturwacht Berlin e.V. geben. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rd. 1,5 Mio. Euro.
Derzeit werden von uns weitere Flächen hinsichtlich ihres Potenzials für ein kompensierendes Ökokonto geprüft. Dazu zählen die frühere Polizei-Liegenschaft An der Margaretenhöhe 65 in Berlin-Lichtenberg und eine ehemalige Gärtnerei in der Quickborner Straße 192 E/F (Reinickendorf) sowie die Wiltbergstraße 29 in Pankow.
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